Reiseversicherung

Wenn es um Auslandsreisen geht, ist die Reisekrankenversicherung eines der wichtigsten Vorbereitungen, die vor Reiseantritt getroffen werden muss. Der Versicherungsscutz der deutschen Krankenkassen erstreckt sich nur auf die Länder, die mit Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen haben (gesetzliche Krankenversicherung) bzw. auf die Länder der EU (private Krankenversicherung).

Die Reisekrankenversicherung (auch Auslandskranken oder Auslandsversicherung genannt) deckt die Kosten für ärztliche Behandlungen, die infolge einer Krankheit oder eines Unfalls auftreten sowie die Kosten für den medizinisch notwendigen Rücktransport nach Deutschland.

Vorerkrankungen sind bei den meisten Auslandskrankenversicherungen ausgeschlossen. Nur wenige Versicherungsgesellschaften nehmen bei Antragsstellung eine Gesundheitsprüfung vor. Wird der Antrag angenommen, werden in der Regel auch die Vorerkrankung mitversichert. Es gibt Fälle, wo keine Leistungspflicht besteht. Dies ist der Fall, wenn die Person die Auslandsreise antritt um sich im Ausland behandlen zu lassen oder wenn schon vor der Reise feststeht, dass während des Auslandsaufenthalts eine ärztliche Behandlung durchgeführt werden muss.

Der Abschluss einer Reisekrankenversicherung ist bis zum 60. Lebensjahr möglich. Für Personen über dieser Altersgrenze bieten nur wenige Versicherungsgesellschaften Versicherungsschutz. In einigen Fällen endet der Versicherungsschutz mit dem erreichen des Alters automatisch. Die Regelungen der Gesellschaften sind sehr unterschiedlich, daher sollte man immer genau nachfragen.

Je nachdem für wie lange bzw. wie oft man ins Ausland reist, kann man zwischen zwei Arten der Reisekrankenversicherung wählen: Jahrespolice und Tagespolice. Die Jahrespolice ist zu empfehlen, wenn die Person mehrfach, pro Reise für 6 Wochen verreist. Die Tagespolice ist für Personen geeignet, die eine Reise mit einer Dauer zwischen 6 Wochen und einem Jahr antreten.

In der Regel ist die Reisekrankenversicherung für Urlaubsreisen bestimmt, es gibt jedoch Gesellschaften, die den Versicherungsschutz auch für berufsbedingte Geschäftsreisen anbieten.